Geschäftsbedingungen des Reisebüro Astrid Dresel für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in die Abschnitte A, B und C Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirk-sam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt und Reisebüro Astrid Dresel, nachste-hend „RAD“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zu-stande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Ge-setzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungs-gesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Ver-mittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermitt-lung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedin-gungen in 3 Abschnitte. Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser Geschäftsbedingungen B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen C) einer Pauschalreise finden Sie die Regelungen in Abschnitt C dieser Geschäftsbedingungen. Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleis-tung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen nach Ab-schnitt B noch Teil einer Pauschalreise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben. 1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch RAD kommt zwischen dem Kunden und RAD der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zu¬stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. 1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt RAD den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg . Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. 1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von Reisebüro Dresel ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedin-gungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. 1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - so-weit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedin-gungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedin-gungen und Tarifbestimmungen. 2. Allgemeine Vertragspflichten von Reisebüro Astrid Dresel, Auskünfte, Hinweise 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfra-ge beim Leistungserbringer durch RAD vorgenommen. Zur Leis-tungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbrin-ger die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleis-tung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leis-tungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet RAD im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer ver-traglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet RAD gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abge-schlossen wurde. 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist RAD nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von RAD im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt RAD bezüglich Auskünfte zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünfte über die Verfüg-barkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Be-schaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.5. Sonderwünsche nimmt RAD nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat RAD für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedin-gung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hinge-wiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückli-che Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertragli-chen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden. 3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen 3.1. Sowohl den Kunden, wie auch RAD trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch RAD ausgehän-digt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgut-scheine, Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. 3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermit-telt werden, erfolgt die Aushändigung durch RAD durch Übergabe im Geschäftslokal von RAD oder nach Wahl von RAD durch postalischen oder elektronischen Versand. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber Reisebüro Astrid Dresel 4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von RAD nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die ver-mittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausfüh-rung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Bu-chungen oder Reservierungen). 4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschul-det, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an RAD entfallen insoweit, als RAD nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit RAD nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden RAD die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verrin-gerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermög-licht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von RAD oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAD resultieren bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RAD oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAD beruhen bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leis-tungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt. 4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, RAD auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen. 5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso 5.1. RAD ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungser-bringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten. 5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann RAD, soweit dies den Vereinbarungen zwischen RAD und dem Leis-tungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB. 5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stor-nokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leis-tungserbringers. 5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von RAD nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegen-halten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfül-lung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von RAD ursächlich oder mitursächlich gewor-den ist oder RAD aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 6. Pflichten von Reisebüro Astrid Dresel bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbrin-gern 6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungser-bringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltend-machung gegenüber RAD gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber RAD als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will. 6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von RAD auf die Erteilung der erforder-lichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbeson-dere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer. 6.3. Übernimmt RAD - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet RAD für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. 6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von RAD zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmun-gen. 7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen 7.1. RAD weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reise-rücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den ent-stehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unver-schuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversiche-rung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingun-gen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten kön-nen, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankun-gen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. RAD haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versi-cherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversi-cherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedin-gungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kun-den hat. 8. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen 8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunterneh-men ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrich-ten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Flugge-sellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Flugge-sellschaften ist über die Internetseiten https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kun-den auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers aus-gehändigt werden. 8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzli-chen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parla-ments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugrei-senden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität 8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rech-te als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren. 9. Vergütungsansprüche des Vermittlers 9.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 8 dieser Vermittlungsbedingungen gilt: 9.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sons-tiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten. 9.3. Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermitt-lungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte. 9.4. Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit der RAD und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, Ab € 30,- je Flugticket. 9.5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Ser-viceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergü-tung durch den Auftraggeber. 9.6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reise-leistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Ge-schäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen. 9.7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Ände-rungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Ver-trages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt. 10. Haftung von Reisebüro Astrid Dresel 10.1. Soweit RAD eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet RAD nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbe-sondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Ab-schluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbrin-gern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein. 10.2. RAD haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinba-rung oder Zusicherung von RAD, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht. 10.3. Eine etwaige eigene Haftung von RAD aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. 11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand RAD weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-gung darauf hin, dass RAD nicht an einer freiwilligen Verbrau-cherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeile-gung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für RAD verpflichtend würde, informiert RAD die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RAD weist für alle Reiseverträge, die im elektro-nischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 11.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied-staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und RAD die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende kön-nen RAD ausschließlich an deren Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen von RAD gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts-stand der Sitz von RAD vereinbart. Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn RAD das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleis-tungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertrags-schluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen ent-stehen. 1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen 1.1. RAD darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegen-nehmen, wenn RAD sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von RAD selbst zu er-bringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungser-bringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von RAD a) Reiseleistungen ausfallen oder b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zah-lungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungser-bringer nachkommt. 1.2. Diese Sicherstellung leistet RAD bei der Vermittlung von ver-bundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzver-sicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver-ständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an RAD verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbunde-nen Reiseleistung leistet. 2. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Ab-schnitt A 2.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Ab-schnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10; 11. 2.2. Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass RAD seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Si-cherstellung der Zahlungen erfüllt hat. Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pau-schalreisen gem. § 651v BGB durch Reisebüro Astrid Dresel Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB n.F. gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermit-telte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen. 1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen 1.1 RAD und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs-vertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Si-cherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontakt-daten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. 2. Erklärungen des Kunden / Reisenden RAD gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzei-gen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. RAD wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. RAD empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären. 3. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Ab-schnitt A 3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung Pauschalrei-sen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2.1; 2.3; 2.4; 2.5; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8; 10; 11. 3.2 Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist. 3.3 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat. ----------------------------------------------------------------------------------------------- © Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich ge-schützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018-2021 ----------------------------------------------------------------------------------------------- Vermittler der Reiseleistungen ist: Reisebüro Astrid Dresel Am Graben 3 91315 Höchstadt